Klasse B17, B, B197, B78
Die Fahranfängerklasse B17, B, B197, B78
Mindesalter 18Jahre (ab 17 Jahre begleitendes Fahren )
Mit 16 ½ Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden für begleitendem Fahren.
Einschlussklassen: AM & L
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden Grundstoff
Doppelstunden.Praktische Ausbildung:
Grundausbildung nach Bedarf, danach
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit