Klasse B17, B, B197, B78

Die Fahranfängerklasse B17, B, B197, B78

Mindesalter 18Jahre (ab 17 Jahre begleitendes Fahren )

Mit 16 ½ Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden für begleitendem Fahren.
Einschlussklassen: AM & L

Theoretische Ausbildung:


12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden Grundstoff

 

 Doppelstunden.Praktische Ausbildung:

Grundausbildung nach Bedarf, danach
        5 Fahrstunden Überland
        4 Fahrstunden Autobahn
        3 Fahrstunden bei Dunkelheit