Module & Weiterbildung LKW & Bus
Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem 10. September 2008 bei Erteilung der Fahrerlaubnis Kl. D1,D1E, D, DE bzw. 10. September 2009 bei Erteilung der Fahrerlaubnis Kl. C1, C1E, C, CE eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.
Die Themen werden in 5 Module á 7 Stunden aufgeteilt.
Weiterbildungs Module LKW/BUS
Modul 1 : Eco-Training & Assistenzsysteme
Kenntnisbereich 1.1, 1.2, 1.3
Modul 2 : Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Kenntnisbereich 2.1, 2.2, 2.3
Modul 3 : Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisbereich 1.2,1.5, 1.6
Modul 4 : Professionell & Kundenorientiert
Kenntnisbereich 1.4.1.5, 2.2, 3.1, 3.2,3.3,3,6,3,7,3,8
Modul 5 : Güterverkehr Spezial Ladungssicherung & Vorschriften
Personenverkehr Spezial Sicherheit, Komfort & Vorschriften
Kenntnisbereich 1.4, 1.5, 1.6,